Dokument-ID: 408335

Vorschrift

SCE-Richtlinie (SCE-RL)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 13
Verfahrensmissbrauch

idF ABl. L 207/2003 | Datum des Inkrafttretens 18.08.2003

Die Mitgliedstaaten treffen im Einklang mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass eine SCE dazu missbraucht wird, Arbeitnehmern Beteiligungsrechte zu entziehen oder vorzuenthalten.