Dokument-ID: 454422

Vorschrift

SCE-Verordnung (SCE-VO)

Inhaltsverzeichnis

KAPITEL VII
AUFLÖSUNG, LIQUIDATION, ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT UND ZAHLUNGSEINSTELLUNG

Artikel 72
Auflösung, Zahlungsunfähigkeit und ähnliche Verfahren

idF ABl. L 207/2003 | Datum des Inkrafttretens 21.08.2003

Hinsichtlich der Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und ähnlicher Verfahren unterliegt die SCE den Rechtsvorschriften, die für eine nach dem Recht des Sitzstaats der SCE gegründete Genossenschaft maßgebend wären; dies gilt auch für die Vorschriften hinsichtlich der Beschlussfassung durch die Generalversammlung.