Dokument-ID: 1049879

Vorschrift

Societas Europaea-Richtlinie (SE-RL)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 11
Verfahrensmissbrauch

idF ABl. L 294/2001 | Datum des Inkrafttretens 10.11.2001

Die Mitgliedstaaten treffen im Einklang mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass eine SE dazu missbraucht wird, Arbeitnehmern Beteiligungsrechte zu entziehen oder vorzuenthalten.