Dokument-ID: 162084

Vorschrift

Spaltungsgesetz (SpaltG)

Inhaltsverzeichnis

§ 13. Beilagen zur Anmeldung

idF BGBl. Nr. I 53/2011 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2011

Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:

  1. die Niederschrift des Spaltungsbeschlusses samt Spaltungsplan;
  2. die allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber;
  3. den Spaltungsbericht gemäß § 4 und den Prüfungsbericht gemäß § 5;
  4. die nach den Gründungsvorschriften für die Eintragung der neuen Gesellschaften erforderlichen weiteren Urkunden;
  5. die Genehmigung, falls die Spaltung einer behördlichen Genehmigung bedarf;
  6. der Nachweis der Veröffentlichung der beabsichtigten Spaltung gemäß § 7 Abs. 1 oder 1a; (BGBl. Nr. I 53/2011)
  7. die Erklärungen gemäß § 2 Abs. 3;
  8. der Nachweis der Sicherheit gemäß §§ 9 und 11.