Dokument-ID: 356988

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

1.7.6.3. Verschmelzung des ausländischen Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Körperschaft

354e
Die Verschmelzung des ausländischen Gruppenträgers auf eine nicht der Unternehmensgruppe angehörige in- oder ausländische Körperschaft beendet – wie in Rz 354d ausgeführt – stets die Unternehmensgruppe.