Dokument-ID: 084422

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

SIEBENTER TITEL
Assoziierte Unternehmen

§ 263. Befreiung

idF BGBl. I Nr. 22/2015 | Datum des Inkrafttretens 20.07.2015

(1) Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen.

(2) Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Abs. 1 und § 264 nicht angewendet zu werden, wenn die Beteiligung nicht wesentlich (§ 189a Z 10) ist.

(BGBl. I Nr. 22/2015)