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Dokument-ID: 283946

Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

Betriebliche Struktur

Grundsätzlich gelten die obigen Ausführungen zur Neugründung sinngemäß.

Die Überprüfung der Erzielung betrieblicher Einkünfte auf Seiten des Übergebers ist im Zeitpunkt der Übertragung vorzunehmen; dies ist dann der Fall, wenn die Einkünfte des Übergebers bis zum Zeitpunkt der Übertragung vom Finanzamt als betriebliche Einkünfte veranlagt wurden oder zu veranlagen gewesen wären.

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