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Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Zurechnung der Zuwendung
Persönliche Zurechnung der Zuwendung
Zuwendungen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkünfte tatsächlich zufließen. Empfänger einer Zuwendung ist daher, wer über die übertragenen Vermögenswerte verfügen bzw diese nutzen kann. Als Empfänger von Zuwendungen kommt jeder in Betracht, selbst wenn die Begünstigtenstellung formell nicht gegeben ist. Dies ist beispielsweise anzunehmen, wenn eine Privatstiftung einer gemeinnützigen Organisation Geld oder Sachen spendet oder wenn ein Stiftungsvorstand (außerhalb der in der Stiftungserklärung vorgegebenen Regelungen) nicht (letzt)begünstigten Personen Vermögen der Privatstiftung zuwendet.