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Dokument-ID: 283782

Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

Vergleichbare betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers innerhalb der letzten fünf Jahre

Grundsätzliches: Fünf-Jahres Verbot

Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) darf gem § 2 Abs 3 NeugründungsVO, BGBl II Nr 278/1999, weder im Inland noch im Ausland innerhalb der letzten fünf Jahre (15 Jahre bis 31.12.2015) vor dem Zeitpunkt der Neugründung als Betriebsinhaber eines Betriebes in vergleichbarer Art tätig gewesen sein (vgl zB UFS 13.4.2005, RV/0016-I/04). Unbeachtlich ist auch, ob diese Tätigkeit in der Vergangenheit mit oder ohne Gewerbeberechtigung ausgeübt wurde.

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