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Dokument-ID: 283706

Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)

Unmittelbare Zurechnung zum Gründungsvorgang

Die Befreiung von Stempelgebühren sowie von den Bundesverwaltungsabgaben ist nur insoweit gegeben, als es sich um steuerpflichtige Vorgänge handelt, die unmittelbar und konkret dem Gründungsvorgang zuzurechnen sind.

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