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Dokument-ID: 284043

Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

Betriebsverpachtung

Voraussetzungen

Die Verpachtung stellt dann eine begünstigte Betriebsübertragung dar, wenn

  • der Verpächter die wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet,
  • der Pächter sich innerhalb der letzen fünf Jahre (15 Jahre bis 31.12.2015) nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat und
  • der Pachtbetrieb der Erzielung von betrieblichen Einkünften gedient hat und weiterhin dient.

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