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Dokument-ID: 283548

Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Einkünfte der Privatstiftung

Betriebliche Einkunftsarten der Privatstiftung

Bei der Privatstiftung können anfallen:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, in welcher Form auch immer betrieben (Einzelunternehmen, Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft in Form eines Kommanditanteiles, Verpachtung des Betriebes, solange er nicht aufgegeben ist)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, in welcher Form auch immer betrieben (Einzelunternehmen, Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft in Form eines Kommanditanteiles, Verpachtung, solange der Betrieb nicht aufgegeben ist)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, in welcher Form auch immer betrieben (Einzelunternehmen unabhängig davon, ob es sich stiftungsgesetzlich um eine erlaubte oder unerlaubte Tätigkeit handelt, Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft in Form eines Kommanditanteiles, die Verpachtung des Betriebes des Einzelunternehmers „Privatstiftung“ ist aufgrund des Verbotes gewerbsmäßiger Betätigung gem § 1 Abs 2 Z 1 PSG als Betriebsaufgabe zu werten, soweit es sich nicht um eine erlaubte Nebentätigkeit handelt)

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