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Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

Wechsel in der Person des Betriebsinhabers

Ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb liegt dann vor, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden und keiner der bisherigen Betriebsinhaber nach der Übertragung des Betriebes bzw Teilbetriebes weiter als Betriebsinhaber tätig ist (UFS 21.04.2005, RV/0112-I/03).

Beispiel:

Der Hälfteanteil der von den Eigentümern betriebenen Landschaft geht im Erbwege über. Unabhängig davon, ob sich die andere Hälfte des landwirtschaftlichen Betriebes im Eigentum einer dritten Person oder im Eigentum des Erben befindet, liegt kein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers vor.

Welche Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebes gehören, bestimmt der jeweilige Betriebstypus (zB Dienstleistungs-, Produktions- oder Handelsbetrieb), aber auch die Funktion des Wirtschaftsgutes innerhalb des konkreten Betriebes.

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