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Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag
Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG)
Kommt es zu einer Erweiterung eines neu gegründeten Betriebes um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe, stehen die Befreiungen weder für den neu gegründeten noch für den damit verbundenen Betrieb zu. Relevant sind nur Veränderungen im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten. Erfolgt die Erweiterung erst nach Ablauf dieses Zeitraumes, jedoch innerhalb des begünstigten Zeitraumes iSd § 1 Z 7 NeuFöG, stehen – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – die Begünstigungen hinsichtlich der lohnabhängigen Abgaben zu.