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Ihre Suche nach kampitsch lieferte 35 Ergebnisse.
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Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
Ein Betrieb wird übertragen, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines bereits bestehenden Betriebes auf einen Erwerber übergehen.Michael Petritz - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283833 -
Betriebliche Struktur
Auf die Größe des übertragenen (Teil-)Betriebes kommt es für die Anwendung der Begünstigungen des NeuFöG nicht an.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283946 -
Betriebsverpachtung
Für die Inanspruchnahme der Begünstigungen (durch den Pächter) ist es nicht entscheidend, ob die Verpachtung als Betriebsaufgabe iSd EStG zu beurteilen ist.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284043 -
Wechsel in der Person des Betriebsinhabers
Ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb liegt ua dann vor, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werdenMichael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283987 -
Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
Ein Betrieb wird neu gegründet, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen neu geschaffen werden und der Betrieb werbend nach außen in Erscheinung tritt.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283765 -
Betriebliche Struktur (§ 2 Z 1 NeuFöG)
Die geschaffene betriebliche Struktur darf vom begünstigten Neugründer innerhalb eines Jahres ab Neugründung nicht um bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe erweitert werden.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283773 -
Gesellschaftsteuer (§ 1 Z 5 NeuFöG)
Bei der Gesellschaftsteuer erstreckt sich die Befreiung auf den Erwerb von Gesellschaftsrechten iSd § 5 KVG an Kapitalgesellschaften unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung durch den ersten Erwerber.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283742 -
Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
Die Befreiungen von bestimmten Lohnabgaben und Lohnnebenkosten nach § 1 Z 7 NeuFöG stehen nur im Zusammenhang mit Neugründungen zu, weil diese Begünstigungen im § 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG für Betriebsübertragungen nicht angeführt sind.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283755 -
Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs 1 NeuFöG)
Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472).Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283798 -
Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG)
Erfolgt eine Betriebsneugründung durch mehrere Personen, können die Begünstigungen des NeuFöG nur gewährt werden, wenn die Voraussetzungen bezüglich aller neuen Betriebsinhaber erfüllt sind.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283780 -
Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG)
Kommt es zu einer Erweiterung eines neu gegründeten Betriebes um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe, stehen die Befreiungen weder für den neu gegründeten noch für den damit verbundenen Betrieb zu.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283788 -
Zeitpunkt der Neugründung (§ 3 NeuFöG)
Die Bestimmungen des § 3 NeuFöG für Neugründungen sind auf Betriebsübertragungen iSd § 5a NeuFöG sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG).Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283791 -
Vergleichbare betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers innerhalb der letzten fünf Jahre
Die Beurteilung hat nach der im Zeitpunkt der Neugründung jeweils geltenden Fassung der ÖNACE zu erfolgen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283782 -
Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG)
Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283784 -
Neugründungs-Förderungsgesetz – Allgemeines
Bereits 1999 wurde mit der Zielsetzung die Neugründung von Klein- und Mittelbetrieben zu fördern, Erleichterungen mit dem NeuFöG geschaffen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch - Ernst Komarek | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283697 -
Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG)
Die grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung ist die einzige, die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung andererseits nicht wortgleich formuliert ist.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283721 -
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
Die Befreiung von Stempelgebühren sowie von den Bundesverwaltungsabgaben ist nur insoweit gegeben, als es sich um steuerpflichtige Vorgänge handelt, die unmittelbar und konkret dem Gründungsvorgang zuzurechnen sind.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283706 -
Befreite Abgaben nach den NeuFÖG - Übersicht
Die Abgabenbefreiungen gemäß § 1 NeuFöG stehen nur dann zu, wenn diese Abgaben unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung bzw Übertragung von Betrieben anfallen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283701 -
Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG)
An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht über den zeitlichen Anwendungsbereich verschiedener Bestimmungen des NeuFÖG.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284119 -
Amtshilfe (§ 7 NeuFöG)
Im Falle einer elektronischen Erklärungsübermittlung gemäß § 4 Abs 5 NeuFöG sind die Daten bis zum Ablauf von sieben Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Daten elektronisch übermittelt wurden, aufzubewahren.Michael Petritz - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284125 -
Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG)
Die Bestimmung des § 4 NeuFöG ist auf Betriebsübertragungen sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG).Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284095 -
Meldeverpflichtung (§ 5a Abs 2 Z 3 NeuFöG)
Der Austausch von vorhandenem Anlagevermögen durch neues Anlagevermögen führt zu keinem rückwirkenden Wegfall der Begünstigungen.Michael Petritz - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284114 -
Umgründung iSd Umgründungssteuergesetz
Nach dem UmgrStG zulässige rückwirkende Änderungen des übertragenen Vermögens (zB § 16 Abs 5 UmgrStG) stehen den Begünstigungen des NeuFöG nicht entgegen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284089 -
Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs 3 NeuFöG)
Kann der Betriebsinhaber keiner gesetzlichen Berufsvertretung zugerechnet werden, ist die Bestätigung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft einzuholen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283815 -
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG)
Wenn neben Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben keine anderen Abgaben anfallen, ist keine Bestätigung über die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erforderlich.Michael Petritz - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283837