Über 800 Verträge und Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Gesellschaftsrecht
Themen
- Rechtsformwahl
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- Flexible Kapitalgesellschaft
- Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- GmbH & Co KG
- Stille Gesellschaft
- GesbR
- Societas Europaea
- Privatstiftung, Verein, Genossenschaft
- Einzelunternehmen
- Insolvenz- und Sanierungsverfahren
- Umgründung
- NeuFöG / WiEReG
- Firmenbuchverfahren
- IT-Sicherheit und Datenschutz in Unternehmen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach kampitsch lieferte 5 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (126) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (126) anzeigen-
Thema
- (33) Privatstiftung, Verein, Genossenschaft Privatstiftung, Verein, Genossenschaft (33)
- (16) Umgründung Umgründung (16)
-
(35)
NeuFöG / WiEReG
NeuFöG / WiEReG
(35)
- (3) Anwendung und Geltungsbereich Anwendung und Geltungsbereich (3)
- (5) Förderung der Neugründung Förderung der Neugründung x (5)
- (7) Neugründung Neugründung (7)
- (9) Erklärung der Neugründung Erklärung der Neugründung (9)
- (4) Förderung von Betriebsübertragungen Förderung von Betriebsübertragungen (4)
- (5) Betriebsübertragung Betriebsübertragung (5)
- (2) Erklärung der Betriebsübertragung Erklärung der Betriebsübertragung (2)
-
Kategorie
-
Datum
- Förderung der Neugründung x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
-
Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
Die Befreiungen von bestimmten Lohnabgaben und Lohnnebenkosten nach § 1 Z 7 NeuFöG stehen nur im Zusammenhang mit Neugründungen zu, weil diese Begünstigungen im § 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG für Betriebsübertragungen nicht angeführt sind.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283755 -
Gesellschaftsteuer (§ 1 Z 5 NeuFöG)
Bei der Gesellschaftsteuer erstreckt sich die Befreiung auf den Erwerb von Gesellschaftsrechten iSd § 5 KVG an Kapitalgesellschaften unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung durch den ersten Erwerber.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283742 -
Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG)
Die grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung ist die einzige, die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung andererseits nicht wortgleich formuliert ist.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283721 -
Befreite Abgaben nach den NeuFÖG - Übersicht
Die Abgabenbefreiungen gemäß § 1 NeuFöG stehen nur dann zu, wenn diese Abgaben unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung bzw Übertragung von Betrieben anfallen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283701 -
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
Die Befreiung von Stempelgebühren sowie von den Bundesverwaltungsabgaben ist nur insoweit gegeben, als es sich um steuerpflichtige Vorgänge handelt, die unmittelbar und konkret dem Gründungsvorgang zuzurechnen sind.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283706