Meldepflichten

Die wichtigste Meldepflicht eines Arbeitgebers vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses betrifft die Anmeldung zur Sozialversicherung.

  • Meldungen an die Sozialversicherung

    Ein Dienstgeber muss alle bei ihm beschäftigten Dienstnehmer (Voll- und Teilversicherte) und Lehrlinge sozialversicherungsrechtlich anmelden.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1012621
  • Änderungsmeldung

    Da entgeltbezogene Änderungen in die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung einfließen, sind künftig keine Änderungsmeldungen zu Beitragsgruppenumstufung aufgrund des Alters, BV-Beitragszahlungen und Änderungen des Entgelts mehr notwendig.
    WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1012622