Altersteilzeit

Altersteilzeit ist die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für einen gewissen Zeitraum. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringern werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.

  • Vorliegen einer Altersteilzeitvereinbarung

    Als „Altersteilzeit“ bezeichnet man die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für eine gewisse Zeit. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringert werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255433
  • Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit

    Um eine Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Kriterien nachgewiesen werden, etwa die Reduktion der Arbeitszeit, Mindestalter des Dienstnehmers oder 15 Jahre Vollversicherung in den letzten 25 Jahren.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250436
  • Lohn- und Gehaltserhöhungen bei Altersteilzeitvereinbarung

    Kollektivvertragserhöhungen werden durch eine Erhöhung des Auszahlungsbetrages um den Tariflohnindex abgegolten.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 308688
  • Lohnsteuerliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung

    Dieser Beitrag widmet sich der Beantwortung der Frage, ob ein in Altersteilzeit befindlicher Arbeitnehmer weiterhin sein Firmenauto nutzen darf oder ob in diesem Fall die Pendlerpauschale zusteht.
    WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250615
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung

    Arbeitsrechtlich sind einige Besonderheiten bei Altersteilzeitvereinbarungen zu beachten. So wird zB bei kontinuierlicher Altersteilzeit der Urlaub so berechnet wie im Fall des Wechsels von einer Voll- zu einer Teilzeitbeschäftigung.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277107
  • Herabsetzung der Arbeitszeit nach § 14 AVRAG

    Vertragsvorlage zur Herabsetzung der Arbeitszeit nach § 14 AVRAG in Ergänzung und Abänderung des bestehenden Dienstvertrages.
    Wolfgang Steinberger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970336
  • Einstellung und Rückzahlung des Altersteilzeitgeldes

    Um Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Bei Wegfall einer der Voraussetzungen ist das Altersteilzeitgeld einzustellen.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 308709
  • Altersteilzeitvereinbarung

    Altersteilzeit ist die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für eine gewisse Zeit. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringert werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.
    Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561883
  • Teilpension – Erweiterte Altersteilzeit

    Zweck der Teilpension ist, dass Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben.
    Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 826698