Tod im Arbeitsverhältnis

Grundsätzlich endet ein Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers. Es endet in der Regel jedoch nicht mit dem Tod des Arbeitgebers, da in den meisten Fällen seine Erben die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis übernehmen, es existieren aber wichtige Ausnahmen.

  • Tod des Arbeitnehmers

    Grundsätzlich endet ein Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, da diesen eine persönliche Leistungspflicht triff, die nicht auf seine Erben übergehen kann.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245856
  • Tod des Arbeitgebers

    Ein Arbeitsverhältnis endet in der Regel nicht mit dem Tod des Arbeitgebers, da in den meisten Fällen seine Erben die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis übernehmen. Es existieren aber wichtige Ausnahmen.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260882