Ruhezeiten

Bei den Ruhezeiten ist zwischen Ruhepausen, täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie der Feiertagsruhe zu unterscheiden.

  • Ruhepausen

    Hier finden Sie einen Fachbeitrag zur Begriffsdefinition, Möglichkeiten der Verkürzung und besondere Arten der Ruhepause.
    Barbara Reichl-Bischoff - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896216
  • Tägliche Ruhezeit, wöchentliche Ruhezeit

    Dem Arbeitnehmer steht nach Beendigung der Tagesarbeitszeit eine unterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu, bei Jugendlichen 12 Stunden. Weiters besteht ein Anspruch auf eine wöchentliche ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden.
    Barbara Reichl-Bischoff - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896218
  • Feiertagsruhe

    An Feiertagen besteht ein Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden. Diesem Beitrag ist unter anderem auch eine Aufstellung der österreichischen Feiertage zu entnehmen.
    Barbara Reichl-Bischoff | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896220