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Überstunden
Wenn die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten wird, spricht man von Überstunden.
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Überstundenarbeit
Wird die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten werden, spricht man von Überstunden. Pro Woche dürfen max fünf Überstunden geleistet werden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253668 -
Überstundenvergütung und Überstundenpauschale
Von Überstundenarbeit spricht man, wenn entweder die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene wöchentliche Normalarbeitszeit oder die sich aus ihr ergebende, eingeteilte tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird.WEKA (red) - Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258610 -
Dienstvertrag – Textbaustein Überstundenpauschale, All-In-Vereinbarung
Textbaustein mit Erläuterungen zur Formulierung einer Überstundenpauschale oder einer All-in-Vereinbarung. Bei der Vereinbarung einer Überstundenpauschale sind einige wichtige Punkte zu beachten.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 678313 -
Betriebsvereinbarung – Überstundenarbeit
Muster einer Betriebsvereinbarung zur Leistung von Überstunden, aufgrund eines erhöhten Arbeitsbedarfes. Pro Woche dürfen maximal fünf Überstunden und darüber hinaus jährlich 60 zusätzliche Überstunden geleistet werden.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970265 -
All-In-Vereinbarungen
Eine solche Vereinbarung ist nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich – nicht nur bei leitenden Angestellten – zulässig.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896397 -
Nachrechnungspflicht/Deckungsprüfung
Übersteigt die Überstundenvergütung über einen längeren Zeitraum das Ausmaß der Pauschalentlohnung, besteht ein Nachforderungsanspruch des Arbeitnehmers auf die Entgeltdifferenz. Als Praxistipp finden Sie hier auch das Beispiel einer Deckungsprüfung.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896317