Pfändung von Bezügen

Bei der Lohnpfändung beantragt ein Gläubiger die gerichtliche Pfändung der Lohnforderungen. Nach dem Einlangen einer Lohnpfändung muss der Dienstgeber bestimmte Pflichten beachten.

  • Arbeitsschritte bei Einlangen einer Lohnpfändung

    Unter Lohnpfändung versteht man die Zwangsexekution auf den Arbeitsverdienst des Schuldners. Voraussetzung zur Lohnpfändung ist ein Antrag des Gläubigers beim Bezirksgericht, der vom Gericht bewilligt wird.
    WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252849
  • Ermittlung des pfändbaren Einkommens

    Bei der Ermitlung des pfändbaren Einkommens sind Lohn, Gehalt, Zulagen, Zuschläge, Provisionen, Prämien, Jubiläumsgelder, Sachbezüge oder auch Leistungen von Dritten zu berücksichtigen.
    WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257690
  • Unpfändbare Bezüge

    Unter die unpfändbaren Forderungen fallen zB Aufwandsentschädigungen, Pflegegeld, Beihilfen des AMS, Mietzinsbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Karenzurlaubsgeld oder die Schulfahrtsbeihilfe.
    WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242582
  • Ermittlung des Existenzminimums

    Von der Berechnungsgrundlage hat dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum zu verbleiben. Die Berechnung des Existenzminimums hängt von bestimmten Kriterien ab, die vor der Ermittlung zu klären sind.
    Redaktion WEKA - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252751
  • Beschränkt pfändbare einmalige Leistungen

    Alle einmaligen Leistungen, die dem verpflichteten Dienstnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses zustehen sind wie ein Monatsbezug zu behandeln. Für diese gilt nur ein erhöhter Grundbetrag.
    WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257791
  • Drittschuldnererklärung

    Bei der Lohnpfändung beantragt ein Gläubiger die gerichtliche Pfändung der Lohnforderungen, die seinem Schuldner (= Arbeitnehmer) gegen dessen Arbeitgeber (= Drittschuldner, Drittschuldnererklärung) zustehen.
    WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247797
  • Kostenersatz für die Bearbeitung von Lohnpfändungen

    Dem Dienstgeber stehen für die Abgabe der Drittschuldnererklärung ein Kostenersatz zu, ebenso für die Kosten der Pfändungsdurchführung. Dieser darf nur vom pfändbaren Betrag abgezogen werden.
    WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247702
  • Pfändungen bei Dienstvertragsende

    Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstgeber dazu verpflichtet allen gerichtlichen Exekutionsgläubigern dieses Ereignis innerhalb der ersten Woche des übernächsten Kalendermonats zu verständigen.
    WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252656