Echter Dienstvertrag

Zu den Merkmalen eines echten Dienstverhältnisses zählt, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Das echte Dienstverhältnis stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, bei dem sich der Arbeitnehmer gegen Entgelt verpflichtet, die Arbeitsleistung grundsätzlich persönlich zu erbringen.

  • Merkmale eines echten Dienstvertrages

    Typische Kriterien für das Vorliegen eines echten Dienstverhältnisses sind die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit, die Eingliederung in die betriebliche Organisation und die persönliche Arbeitspflicht.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241628
  • Echter Dienstvertrag – Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

    Echte Dienstnehmer sind in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung versichert. Darüber hinaus fallen je nach Einstufung des Dienstnehmers weitere Beiträge an.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246717