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Zulagen, Zuschläge
Zu den bekanntesten Zulagen und Zuschlägen zählen der Überstundenzuschlag, der Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigten oder die SEG-Zulagen.
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Überstundenzuschläge, Überstundenpauschale
Überstundenarbeit liegt vor, wenn die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden. Für Überstundenarbeit gebührt ein Überstundenzuschlag oder ein Zeitausgleich.WEKA (red) - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252038 -
SEG-Zulagen
Zu den SEG-Zulagen zählen die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage. Für die SEG-Zulagen besteht ein monatlicher Freibetrag in Höhe von EUR 360,– bzw ein erhöhter Freibetrag, wenn die Arbeitszeit überwiegend in der Nacht liegt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242072 -
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) müssen zusätzlich zum Stundenlohn gewährt werden, damit diese steuerfrei behandelt werden können.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247065 -
Sonderregelungen für Zulagen und Zuschläge während der COVID-19-Krise
Überstundenzuschläge, SEG-Zulagen sowie SFN-Zuschläge bleiben auch im fortgezahlten Entgelt während der COVID-19-Kurzarbeit, bei Homeoffice oder bei Quarantäne weiterhin gem § 68 Abs 1 bis 5 EStG steuerfrei.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1065934