Kündigungs- und Entlassungsschutz

In der Praxis wird zwischen allgemeinem und besonderem Kündigungs- bzw. Entlassungsschutz unterschieden.

  • Besonderer Kündigungsschutz

    Für einige Gruppen von Arbeitnehmern existieren besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die zB die Notwendigkeit einer gerichtlichen Zustimmung zur Kündigung beinhalten.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256068
  • Allgemeiner und besonderer Entlassungsschutz

    Eine Entlassung kann angefochten werden, wenn kein Entlassungsgrund vorliegt. Bei einer Entlassungsanfechtung im gerichtlichen Verfahren ist zuerst zu klären, ob ein Entlassungsgrund gesetzt wurde.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251112
  • Allgemeiner Kündigungsschutz

    Dieser Beitrag bietet Informationen über grundsätzliche Voraussetzungen für die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes sowie konkret für den Fall der Motivkündigung, Änderungskündigung bzw der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246129
  • Kündigung von älteren Arbeitnehmern

    Als ältere Arbeitnehmer gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241137