Befristete Arbeitsverhältnisse

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses kann kalendermäßig fixiert sein oder an ein bestimmtes Ereignis anknüpfen.

  • Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

    Durch Zeitablauf endet ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch. Für die Beendigung ist keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252057
  • Beendigung der Probezeit

    Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses kann eine Probezeit von höchstens einem Monat vereinbart werden, in der das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil einseitig jederzeit ohne Grund lösbar ist.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242094
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

    Durch die Abmeldung von der Gebietskrankenkasse kann ein Arbeitsverhältnis nicht beendet werden, daher ist für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit erforderlich, dass die Auflösungserklärung dem Vertragspartner zugeht.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247081
  • Ansprüche bei Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

    Wie bei der Beendigung jedes anderen Arbeitsverhältnisses hat auch ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf endet, Anspruch auf Entgelt bis zum Tag des Zeitablaufes.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257112
  • Probezeit – Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit muss die Auflösungserklärung dem Vertragspartner zugehen. Die bloße Abmeldung von der zuständigen Gebietskrankenkasse kann ein Arbeitsverhältnis nicht beenden.
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 763578