Praxiswissen

  • Entlassung – Grundlagen

    Entlassung ist die einseitige, vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Entlassung setzt einen Entlassungsgrund voraus.
    WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256793
  • Formerfordernisse und Betriebsratsverständigung bei Entlassungen

    Die Entlassung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers, grundsätzlich bestehen keine Formerfordernisse, der Betriebsrat muss allerdings verständigt werden.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251729
  • Rechtsfolgen einer Entlassung

    Mit Zugang der Entlassung ist das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet, außer es liegt ein besonderer Fall vor, der eine gerichtliche Zustimmung erfordert (schwangere Arbeitnehmerin, Betriebrsratsmitglied etc).
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256704
  • Entlassungsgründe

    Bei der Entlassung wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig durch den Arbeitgeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst. Die Entlassung setzt einen gesetzlichen Entlassungsgrund voraus.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246757
  • Entlassungsgründe Angestellte

    Das Angestelltengesetz zählt die Entlassungsgründe demonstrativ auf, wie zB Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Dienstunfähigkeit, Konkurrenztätigkeit, Unterlassen der Dienstleistung, dauernde Dienstverhinderung oder Ehrverletzung.
    WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280915
  • Entlassungsgründe Arbeiter

    Zu den Entlassungsgründen zählen zB falsche Nachweise, Arbeitsunfähigkeit, Trunksucht, das Begehen strafbarer Handlungen, unbefugtes Verlassen der Arbeit oder Ehrenbeleidigungen.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 273566
  • Austritt – Grundlagen

    Der vorzeitige Austritt aus einem Arbeitsverhältnis ist das Gegenstück zur Entlassung durch den Arbeitgeber. Der Austritt wird mit dem Zugang der Austrittserklärung an den Arbeitgeber wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis sofort.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252304
  • Berechtigter vorzeitiger Austritt

    Bei Vorliegen eines wesentlichen Grundes, der dem Arbeitnehmer die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, kann dieser das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig auflösen.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247250
  • Unberechtigter Austritt

    Der vorzeitige Austritt ist die einseitige, auf einem wesentlichen Grund beruhende, fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. Er stellt das Gegenstück zur Entlassung durch den Arbeitgeber dar.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247166
  • Besondere Austrittsarten

    Unter die besonderen Austrittsarten fällt zB der Mutterschaftsaustritt. Mütter können nach der Geburt eines Kindes innerhalb der Schutzfrist oder spätestens drei Monate vor Ende des Karenzurlaubes aus dem Arbeitsverhältnis austreten.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257191

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