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Bewertung des Sachbezugs einer Dienstwohnung - Neue Werte für 2020
Mit 1.4.2019 wurden die Sachbezugswerte für Dienstwohnungen geändert. Diese sind ab 01.01.2020 anzuwenden.
Die anzusetzenden Sachbezugswerte betragen pro Quadratmeter des Wohnflächenausmaßes:
Bundesland |
Werte ab 2020 |
Werte 2018-19 |
Werte 2015–17 |
Burgenland |
5,30 |
5,09 |
4,92 |
Kärnten |
6,80 |
6,53 |
6,31 |
Niederösterreich |
5,96 |
5,72 |
5,53 |
Oberösterreich |
6,29 |
6,05 |
5,84 |
Salzburg |
8,03 |
7,71 |
7,45 |
Steiermark |
8,02 |
7,70 |
7,44 |
Tirol |
7,09 |
6,81 |
6,58 |
Vorarlberg |
8,92 |
8,57 |
8,28 |
Wien |
5,81 |
5,58 |
5,39 |
Die neuen Werte sind ab 01.01.2020 anzusetzen.
Diese Werte stellen den Bruttopreis dar (inkl Betriebskosten iSd § 21 MRG, USt; exkl Heizkosten).
Die Richtwerte sind auf Wohnraum anzuwenden, der von der Ausstattung her der „mietrechtlichen Normwohnung“ nach dem Richtwertgesetz entspricht.
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