Dokument-ID: 409173

WEKA (aga) | News | 23.04.2019

Bewertung des Sachbezugs einer Dienstwohnung - Neue Werte für 2020

Mit 1.4.2019 wurden die Sachbezugswerte für Dienstwohnungen geändert. Diese sind ab 01.01.2020 anzuwenden.

Die anzusetzenden Sachbezugswerte betragen pro Quadratmeter des Wohnflächenausmaßes:

Bundesland

Werte ab 2020

Werte 2018-19

Werte 2015–17

Burgenland

5,30

5,09

4,92

Kärnten

6,80

6,53

6,31

Niederösterreich

5,96

5,72

5,53

Oberösterreich

6,29

6,05

5,84

Salzburg

8,03

7,71

7,45

Steiermark

8,02

7,70

7,44

Tirol

7,09

6,81

6,58

Vorarlberg

8,92

8,57

8,28

Wien

5,81

5,58

5,39

Die neuen Werte sind ab 01.01.2020 anzusetzen.

Diese Werte stellen den Bruttopreis dar (inkl Betriebskosten iSd § 21 MRG, USt; exkl Heizkosten).

Die Richtwerte sind auf Wohnraum anzuwenden, der von der Ausstattung her der „mietrechtlichen Normwohnung“ nach dem Richtwertgesetz entspricht.

Gratis Download: Aktuelle und wichtige Werte für die Lohnverrechnung 2019

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