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WEKA (aga) | News | 23.03.2020

Corona-Krise: Stundung von SV-Beiträgen

Um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus abzufangen, bietet die Österreichische Gesundheitskasse eine Stundung der SV-Beiträge an.

Für die mit Betretungsverbot belegten Unternehmen, sowie für die von Betriebsbeschränkungen oder Schließungen betroffenen Unternehmen sind die SV-Beiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 verzugszinsenfrei zu stunden.

Allen anderen Unternehmen können die SV-Beiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 auf Antrag verzugszinsenfrei gestundet werden. Es muss jedoch glaubhaft gemacht werden, dass die SV-Beiträge aufgrund der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht entrichtet werden können.

In der Praxis bedeutet dies, dass die für die Kalendermonate März bis Mai 2020 fälligen SV-Beiträge nicht eingetrieben und auch keine Insolvenzanträge im Fall ihrer Nichtentrichtung gestellt werden. Zusätzlich werden in diesem Zeitraum auch keine Säumniszuschläge bei Verstößen gegen die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung verhängt.

Bei Fortdauer der Coronavirus-Pandemie kann dieser Zeitraum um bis zu drei Kalendermonate verlängert werden.