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WEKA (aga) | News | 15.12.2011
Erhöhung und Staffelung der Ausgleichstaxe 2012
Beschäftigen Sie mehr als 100 Arbeitnehmer? Wenn ja, dann zahlen Sie eine höhere Ausgleichstaxe, als Arbeitgeber mit 30 Arbeitnehmern. Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der Mitarbeiter abhängig.
Arbeitgeber, die 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, ab je 25 Arbeitnehmern mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Arbeitnehmer eine Ausgleichstaxe zu entrichten (§ 9 Abs 2 BEinStG).
Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der Mitarbeiter abhängig.
Ausgleichstaxe 2012
Für 2012 beträgt die monatliche Ausgleichstaxe:
Anzahl der Arbeitnehmer |
Ausgleichstaxe 2012/Monat |
Ausgleichstaxe 2011/Monat |
0-24 Arbeitnehmer |
keine |
keine |
25-99 Arbeitnehmer |
EUR 232,- |
EUR 226,- |
100-399 Arbeitnehmer |
EUR 325,- |
EUR 316,- |
400 und mehr Arbeitnehmer |
EUR 345,- |
EUR 336,- |