Dokument-ID: 980356

WEKA (aga) | News | 05.04.2018

Geplante Änderung ab 01.07.2018: Reduzierung des AlV-Beitrags für Niedrigverdiener

In der Regel beträgt der AlV-Beitrag 6 %. Gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte leisten Niedrigverdiener keinen oder einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Mit 01.07.2018 sollen die Grenzbeträge nochmals angehoben werden.

Die Bezieher von niederen Einkommen (die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind) leisten einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Mit 01.01.2018 soll folgende Staffelung gelten:

Grenzwert bis
30.06.2018

Grenzwert ab
01.07.2018

Höhe
AlV-Beitrag

Beitrags-
gruppe

bis EUR 1.381,00

bis EUR bis 1.648,00

beitragsfrei

N25a

EUR 1.381,01 bis EUR 1.506,00

EUR 1.648,01 bis EUR 1.798,00

1 %

N25b

EUR 1.506,01 bis EUR 1.696,00

EUR 1.798,01 bis EUR 1.948,00

2 %

N25c

ab EUR 1.696,01

ab EUR 1.948,01

3 %

-

Der vom Dienstgeber zu tragende Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist weiterhin 3 % der Bemessungsgrundlage.

Hinweis: Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.