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Dokument-ID: 799670
WEKA (aga) | News | 22.12.2015
Geringerer NSchG-Beitrag ab 1.1.2016
Bis zum 31.12.2015 betrug der Nachtschwerarbeits-Beitrag 3,7 %. Mit 1.1.2016 wird dieser reduziert.
Der Nachtschwerarbeits-Beitrag wird ab Beginn des Beitragszeitraumes Jänner 2016 mit 3,4 % festgelegt.