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Große Pendlerpauschale - Neue Kriterien für Unzumutbarkeit und Wegzeiten!
Anstelle der starren Unzumutbarkeitskriterien (bei einfacher Wegstrecke unter 20 km 1,5 Stunden, ab 20 km 2 Stunden und ab 40 km 2,5 Stunden) wurde eine flexiblere Staffelung der Wegzeiten eingeführt.
Voraussetzungen
Dem Arbeitnehmer steht eine Pendlerpauschale zu,
- wenn der Arbeitsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernung von mindestens 20 km umfasst („kleine Pendlerpauschale“) oder
- die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt („große Pendlerpauschale“).
Große Pendlerpauschale
Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht zumutbar, dann wird zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag die große Pendlerpauschale gewährt.
Neudefinition Unzumutbarkeit
Bezüglich der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels gilt Folgendes:
Wegzeit für |
Benützung des |
Anmerkungen |
bis 90 Minuten |
zumutbar |
|
zwischen 90 Minuten und 2,5 Stunden |
zumutbar |
wenn die Wegzeit höchstens dreimal so lange dauert als die Fahrzeit mit dem KFZ. |
über 2,5 Stunden |
unzumutbar |
|
Beispiele: Zu- oder unzumutbare Wegstrecke
Fall |
Weg- |
PKW |
Öffentlich |
Anmerkungen |
1 |
10 km |
15 Min |
60 Min |
zumutbar, weil weniger als 90 Minuten |
2 |
35 km |
25 Min |
85 Min |
zumutbar, weil weniger als 90 Minuten |
3 |
35 km |
35 Min |
100 Min |
zumutbar |
4 |
55 km |
40 Min |
135 Min |
nicht zumutbar, |
5 |
70 km |
90 Min |
160 Min |
nicht zumutbar, da mehr als 2,5 Stunden (150 Min) |
ad 3) Mehr als 90 Minuten, aber die dreifache Zeit bei Benützung des KFZs (35 x 3 = 105 Min) ist höher; daher zumutbar
ad 4) Mehr als 90 Minuten, aber die dreifache Zeit bei Benützung des KFZs (40 x 3 = 120 Min) ist niederer; daher unzumutbar
Für bereits laufende Pendlerpauschalen ist die Neuregelung spätestens ab 2013 anzuwenden.
Weitere Informationen zu diesem Thema
Fachbeitrag Pendlerpauschale