Dokument-ID: 707477

WEKA (aga) | News | 15.11.2017

Lohnpfändung 2018 – Unpfändbare Freibeträge ab 1.1.2018

Die Höhe des Existenzminimums ändert sich automatisch mit jeder Änderung der Ausgleichszulagenrichtsätze.

Die Höhe des Existenzminimums ändert sich automatisch mit jeder Änderung der Ausgleichszulagenrichtsätze. Für das Kalenderjahr 2018 ergeben sich daher folgende unpfändbare Freibeträge:

Allgemeiner Grundbetrag

Werte 2018

- monatlich

EUR

909,00

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag

 

 

- monatlich

EUR

1.060,00

Unterhaltsgrundbetrag

 

 

- monatlich

EUR

181,00

Unterhaltssteigerungsbetrag

 

 

- monatlich

EUR

905,00

Höchstberechnungsgrundlage

 

 

- monatlich

EUR

3.620,00