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WEKA (aga) | News | 01.09.2015
Reduzierter AlV-Beitrag für Niedrigverdiener 2016
In der Regel beträgt der AlV-Beitrag 6%. Gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte leisten Niedrigverdiener keinen oder einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Reduzierter AlV-Beitrag
Die Bezieher von niederen Einkommen (die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind) leisten einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Mit 01.01.2016 gilt folgende Staffelung:
Grenzwert 2016 |
Höhe |
Beitrags- |
bis EUR 1.311,00 |
beitragsfrei |
N25a |
EUR 1.311,01 bis EUR 1.430,00 |
1 % |
N25b |
EUR 1.430,01 bis EUR 1.609,00 |
2 % |
N25c |
ab EUR 1.609,01 |
3 % |
- |
Der vom Dienstgeber zu tragende Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist weiterhin 3 % der Bemessungsgrundlage.