Dokument-ID: 679430

WEKA (aga) | News | 02.09.2019

Reduzierter AlV-Beitrag für Niedrigverdiener 2020

In der Regel beträgt der AlV-Beitrag 6 %. Gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte leisten Niedrigverdiener keinen oder einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Die Bezieher von niederen Einkommen (die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind) leisten einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Mit 01.01.2020 gilt voraussichtlich folgende Staffelung:

Grenzwert 2020

Höhe
 AlV-Beitrag

bis EUR 1.733,00

beitragsfrei

EUR 1.733,01 bis EUR 1.891,00

1 %

EUR 1.891,01 bis EUR 2.049,00

2 %

ab EUR 2.049,01

3 %

Der vom Dienstgeber zu tragende Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist weiterhin 3 % der Bemessungsgrundlage.

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