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WEKA (aga) | News | 15.09.2020
Reduzierter AlV-Beitrag für Niedrigverdiener 2021
In der Regel beträgt der AlV-Beitrag 6 %. Gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte leisten Niedrigverdiener keinen oder einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Die Bezieher von niederen Einkommen (die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind) leisten einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Ab 01.01.2021 gilt - voraussichtlich - folgende Staffelung:
Grenzwert 2021 |
Höhe |
bis EUR 1.790,00 |
beitragsfrei |
EUR 1.790,01 bis EUR 1.953,00 |
1 % |
EUR 1.953,01 bis EUR 2.117,00 |
2 % |
ab EUR 2.117,01 |
3 % |
Der vom Dienstgeber zu tragende Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist weiterhin 3 % der Bemessungsgrundlage.