Dokument-ID: 316421

WEKA (aga) | News | 10.10.2011

Übersteigen des Freibetrages bei Betriebsveranstaltungen

Der Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Betriebsausflug, Betriebsfeiern) ist bis zu einem Betrag von EUR 365,00, jährlich steuer- und SV-beitragsfrei. Wie ist jedoch bei Überschreiten dieses Freibetrages vorzugehen?

Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) ist bis zu einem Betrag von EUR 365,–, jährlich steuer- und SV-beitragsfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich EUR 186,– jährlich steuer- und SV-beitragsfrei bleiben.

Im Betrieb X gibt es innerhalb eines Jahres verschiedene Betriebsveranstaltungen. Diese werden von den einzelnen Dienstnehmern in unterschiedlichem Ausmaß besucht. Der Dienstgeber stellt am Jahresende fest, dass die Aufwendungen höher waren als der vervielfachte Freibetrag gem § 3 Abs 1 Z 14 EStG (EUR 365,00 x Anzahl der Dienstnehmer). Bei manchen Dienstnehmern wird der Betrag überschritten, bei anderen nicht. Kann der Dienstgeber für den übersteigenden Betrag eine pauschale Versteuerung vornehmen?

Für Betriebsveranstaltungen steht gem § 3 Abs 1 Z 14 EStG dem einzelnen Dienstnehmer die Begünstigung in Höhe von maximal EUR 365,00 jährlich zu. Ist aufgrund der Häufigkeit von Betriebsveranstaltungen (bzw. der Höhe der zugewendeten Werte) mit einer Überschreitung des Freibetrages beim einzelnen Arbeitnehmer zu rechnen (zB Weihnachtsfeier, Sommerfest, Betriebsausflug), so sind vom Dienstgeber jedenfalls für jede Veranstaltung Aufzeichnungen über die Teilnahme an einer derartigen Veranstaltung zu führen.

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