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WEKA (aga) | News | 22.10.2019
Zinsersparnis für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 2020
Für die Zinsersparnis aus einem Arbeitgeberdarlehen bzw einem Gehaltsvorschuss ist ein Sachbezug anzusetzen.
Die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen ist im Kalenderjahr mit einem bestimmten Prozentsatz anzusetzen, welcher vom BMF jeden Jahres für das Folgejahr festgesetzt wird. Für 2020 beträgt der Prozentsatz 0,5 %.
Jahr |
Zinssatz |
2020 |
0,5 % |
2019 |
0,5 % |
2018 |
0,5 % |
2017 |
1,0 % |
2016 |
1,0 % |
2015 |
1,5 % |
2014 |
1,5 % |
2013 |
2,0 % |
Bei zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen bzw Gehaltsvorschüssen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem vom BMF bekannt gegeben Prozentsatz (2020: 0,5 %) anzusetzen.