Dokument-ID: 454424

Vorschrift

SCE-Verordnung (SCE-VO)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 74
Bekanntmachung der Auflösung

idF ABl. L 207/2003 | Datum des Inkrafttretens 21.08.2003

Die Eröffnung eines Verfahrens wegen Auflösung - auch der freiwilligen Auflösung -, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung und sein Abschluss sowie die Entscheidung über die Weiterführung der Geschäftstätigkeit werden unbeschadet einzelstaatlicher Bestimmungen, die zusätzliche Publizitätsanforderungen enthalten, gemäß Artikel 12 bekannt gemacht.