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Datum
Dokument-ID: 283792
Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag
Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung
§ 35 PSG regelt erschöpfend, wann eine Privatstiftung aufgelöst wird:
- Mit Ablauf der in der Stiftungserklärung festgesetzten Dauer
- Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Mit Abweisung der Insolvenz mangels Vermögens
- Mit einstimmigem Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes, wobei der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss fassen muss, wenn
- ihm ein zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen ist,
- der Stiftungszweck erreicht wurde bzw nicht mehr erreichbar ist,
- eine nicht gemeinnützige Versorgungsstiftung bereits 100 Jahre gedauert hat und nicht durch einstimmigen Beschluss aller Letztbegünstigten auf längstens weitere 100 fortgesetzt wird,
- andere Gründe in der Stiftungserklärung festgelegt sind
- Mit gerichtlichem Auflösungsbeschluss