Dokument-ID: 319797

WEKA (aga) | News | 28.10.2011

Auslaufen einer Altersteilzeitvereinbarung

Der Abschluss einer Vereinbarung über Altersteilzeit ist eine Gestaltungsmöglichkeit des Arbeitsvertrags. Bewirkt das Auslaufen einer Altersteilzeitvereinbarung zwingend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Nach der Rechtsansicht des OGH (9ObA51/11g, 27.07.2011) bewirkt das Auslaufen der Vereinbarung über Altersteilzeit ohne zusätzliche Vereinbarung zunächst nur, dass das Arbeitsverhältnis wieder in Vollbeschäftigung (bzw mit dem Beschäftigungsausmaß vor dem Wirksamwerden der Vereinbarung) fortgesetzt wird.