Dokument-ID: 1063014

WEKA (aga) | News | 11.05.2020

Firmenparkplatz – Kein Hinzurechnungsbetrag während der Gebührenbefreiung in parkraumbewirtschafteten Zonen?

Während der COVID-19-Krise wurde vielerorts die Gebührenpflicht in parkraumbewirtschafteten Zonen aufgehoben. Dies hat auch Auswirkungen auf den Ansatz eines Sachbezugs.

Während der COVID-19-Krise wurde vielerorts die Gebührenpflicht in parkraumbewirtschafteten Zonen aufgehoben. Dies wirkt sich auf den Ansatz eines Sachbezugs folgendermaßen aus:

  • Kein Sachbezug ist anzusetzen, wenn die Gebührenbefreiung für einen vollen Kalendermonat besteht.
  • Bei erstmaliger Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes während der Gebührenbefreiung ist ebenfalls kein Sachbezug anzusetzen, da noch kein geldwerter Vorteil vorliegt.
  • Ein Sachbezug ist voll anzusetzen, wenn die Gebührenbefreiung während eines Kalendermonats beginnt bzw endet. Eine Aliquotierung des Sachbezugs ist nicht vorgesehen.