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Urlaubsersatzleistung und die Verlängerung der Pflichtversicherung
Unter Urlaubsersatzleistung versteht man die Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs bei Beendigung eines Dienstverhältnisses.
Berechnung des aliquoten Urlaubsanspruches
Die Berechnung des aliquoten Urlaubsanspruches ist täglich, wöchentlich als auch monatlich möglich.
Tägliche Berechnung:
Urlaubsanspruch/Jahr: 365 (366) Tage x Anzahl der im Urlaubsjahr zurückgelegten Kalendertage
Wöchentliche Berechnung:
Urlaubsanspruch/Jahr: 52 Wochen x Anzahl der im Urlaubsjahr zurückgelegten Kalenderwochen
Monatliche Berechnung:
Urlaubsanspruch/Jahr: zwölf Monate x Anzahl der im Urlaubsjahr zurückgelegten Kalendermonate
„Kommatage“ sind dabei kaufmännisch zu runden.
Beispiel: Berechnung des aliquoten Urlaubsanspruches
Beginn des Dienstverhältnisses: |
01.06.2011 |
Ende des Dienstverhältnisses: |
31.10.2014 |
Urlaubsanspruch: |
30 Werktage/Jahr |
Beginn des Urlaubsjahres |
jeweils am 01.01. |
Resturlaub aus dem alten Urlaubsjahr |
1 Werktage |
|
|
Aliquoter Urlaubsanspruch bei Austritt |
|
30 WT x 304 KT (01.01 bis 31.10.2014): 365 |
24,98 WT |
Resturlaub |
1,00 WT |
Summe |
25,98 WT |
Kaufmännische Rundung |
26,00 WT |
Verlängerung der Pflichtversicherung
Mit Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung verlängert sich die Pflichtversicherung über das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses hinaus.
Berechnung der Verlängerung:
Als Grundlage ist der am Ende des Dienstverhältnisses noch nicht konsumierte Urlaub heranzuziehen. „Kommatage“ sind bei der Berechnung aber stets abzurunden. Danach sind für je sechs Werktage ein weiterer Tag bzw für je fünf Arbeitstage zwei Tage dazuzurechnen.
Beispiel: Berechnung der Verlängerung der Pflichtversicherung
Beginn des Dienstverhältnisses: |
01.06.2011 |
Ende des Dienstverhältnisses: |
31.10.2014 |
Urlaubsanspruch: |
30 Werktage/Jahr |
Beginn des Urlaubsjahres |
jeweils am 01.01. |
Resturlaub aus dem alten Urlaubsjahr |
1 Werktag |
|
|
Aliquoter Urlaubsanspruch bei Austritt |
|
30 WT x 304 KT (01.01 bis 31.07.2014): 365 |
24,98 WT |
Resturlaub |
1,00 WT |
Summe |
25,98 WT |
Abrundung |
25,00 WT |
Für je sechs WT ein weiterer Tag |
4,00 KT |
Summe |
29,00 KT |
Die Pflichtversicherung verlängert sich vom 01.11.2014 bis 29.11.2014
Abk:
WT ... Werktage
KT ... Kalendertage