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Veräußerung eines Grundstücks des „außerbetrieblichen Vermögens“ einer Kapitalgesellschaft
Mag. Andreas Kampitsch und MMag. Michael Petritz erläutern anhand einer aktuellen VwGH-Entscheidung diese Thematik ua auch unter dem Gesichtspunkt Liebhabereiwirtschaftsgüter als „außerbetriebliches Vermögen“.Andreas Kampitsch - Michael Petritz | News | 21.09.2022 | Dokument-ID: 1122700 -
Entstehen der Steuerschuld und Fälligkeit nach dem Stiftungseingangssteuergesetz
Entstehen und Fälligkeit der Steuerschuld unterscheiden sich bei Privatstiftungen unter Lebenden und Privatstiftungen von Todes wegen. Die Steuerschuld bei Zuwendungen an Privatstiftungen unter Lebenden entsteht mit der Ausführung der Zuwendung.Michael Petritz - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284485 -
Stiftungserklärungsgemäße Vermögenszuwendungen
Eine offene Zuwendung liegt vor, wenn sie nach außen als Begünstigung erkennbar ist. Dagegen ist eine verdeckte Zuwendung in ein anderes Rechtsgeschäft (Kauf, Miete, Darlehen, ua) gekleidet und daher nicht eindeutig als Begünstigung erkennbar.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284137 -
Allgemeines
Die Besteuerug der Privatstiftung betrifft drei Hauptbereiche, nämlich die Besteuerung bei der Vermögenswidmung an die Privatstiftung, die laufende Besteuerung und die Besteuerung bei der Zuwendung an Begünstigte.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283479 -
Steuerbefreiungen
Als Körperschaft steht der Privatstiftung die Beteiligungsertragsbefreiung gem § 10 Abs 1 KStG für inländische Beteiligungen in vollem Umfang sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich zu.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283555 -
Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte
Gewisse Einkünfte sind vom KStG von dern allgemeinen Einkommens- und EInkunftsermittlung ausgenommen und werden getrennt mit einem Steuersatz von 25 % bedacht.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283739 -
Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung
Nach § 35 PSG ist eine Privatstiftung aufgelöst mit Zeitablauf, Insolvenz, einstimmigen Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes oder mit gerichtlichem Auflösungsbeschluss.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283792 -
Einkünfteermittlung
Privatstiftungsrechtlich erfassen die Buchführungsvorschriften des § 18 PSG das gesamte Vermögen der Privatstiftung unabhängig davon, ob es zur Einkunftserzielung genutzt wird oder nicht.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283644 -
Steuerbefreiungen
Steuerbefreit sind ua Zuwendungen unter Lebenden an Stiftungen, Zuwendungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften an Stiftungen, an betriebliche Privatstiftungen, von Todes wegen und von Grundstücken.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Jürgen Reinold - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284509