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Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Stiftungserklärungsgemäße Vermögenszuwendungen
Offene und verdeckte Zuwendungen
Zuwendungen können in offener oder verdeckter Form vorliegen, sie können dem Stiftungszweck entsprechen oder auch nicht. Eine offene Zuwendung liegt vor, wenn sie nach außen als Begünstigung erkennbar ist. Dagegen ist eine verdeckte Zuwendung in ein anderes Rechtsgeschäft (Kauf, Miete, Darlehen ua) gekleidet und daher nicht eindeutig als Begünstigung erkennbar. Verdeckte Zuwendungen sind hinsichtlich ihrer steuerlichen Konsequenzen grundsätzlich gleich zu behandeln wie offene, und zwar sowohl auf Ebene des (Letzt)Begünstigten als auch auf Ebene der Privatstiftung.