Über 800 Verträge und Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Gesellschaftsrecht
Themen
- Rechtsformwahl
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- Flexible Kapitalgesellschaft
- Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- GmbH & Co KG
- Stille Gesellschaft
- GesbR
- Societas Europaea
- Privatstiftung, Verein, Genossenschaft
- Einzelunternehmen
- Insolvenz- und Sanierungsverfahren
- Umgründung
- NeuFöG / WiEReG
- Firmenbuchverfahren
- IT-Sicherheit und Datenschutz in Unternehmen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach kampitsch lieferte 9 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (126) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (126) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- im letzten Jahr x
Dokument-ID: 283792
Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag
Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung
§ 35 PSG regelt erschöpfend, wann eine Privatstiftung aufgelöst wird:
- Mit Ablauf der in der Stiftungserklärung festgesetzten Dauer
- Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Mit Abweisung der Insolvenz mangels Vermögens
- Mit einstimmigem Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes, wobei der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss fassen muss, wenn
- ihm ein zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen ist,
- der Stiftungszweck erreicht wurde bzw nicht mehr erreichbar ist,
- eine nicht gemeinnützige Versorgungsstiftung bereits 100 Jahre gedauert hat und nicht durch einstimmigen Beschluss aller Letztbegünstigten auf längstens weitere 100 fortgesetzt wird,
- andere Gründe in der Stiftungserklärung festgelegt sind
- Mit gerichtlichem Auflösungsbeschluss