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Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung

§ 35 PSG regelt erschöpfend, wann eine Privatstiftung aufgelöst wird:

  • Mit Ablauf der in der Stiftungserklärung festgesetzten Dauer
  • Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Mit Abweisung der Insolvenz mangels Vermögens
  • Mit einstimmigem Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes, wobei der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss fassen muss, wenn
    • ihm ein zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen ist,
    • der Stiftungszweck erreicht wurde bzw nicht mehr erreichbar ist,
    • eine nicht gemeinnützige Versorgungsstiftung bereits 100 Jahre gedauert hat und nicht durch einstimmigen Beschluss aller Letztbegünstigten auf längstens weitere 100 fortgesetzt wird,
    • andere Gründe in der Stiftungserklärung festgelegt sind
  • Mit gerichtlichem Auflösungsbeschluss

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