Dokument-ID: 361413

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

4.2.4.5.6 Vorbehaltene Entnahmen nach dem Zusammenschlussstichtag

1440
Eine vorbehaltene Entnahme im Sinne des § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG (siehe Rz 911 ff) kann in der Zusammenschlussbilanz mangels Steuerrechtspersönlichkeit der übernehmenden Personengesellschaft und damit dem Fehlen des Trennungsprinzips keine kapitalkontenmindernde Wirkung entfalten. Sie kann – ggf im Gegensatz zum Zivilrecht – nicht Verbindlichkeitscharakter annehmen.